Regelmässig beschweren sich Automobilisten beim K-Tipp über ungerechtfertigte Parkbussen. Zu Recht, wie sich nicht selten zeigt. Roy Hitchman zum Beispiel hätte 40 Franken zahlen müssen, obwohl seine Parkzeit am Bahnhof Tiefenbrunnen in Zürich noch nicht abgelaufen war. Bis 14.57 Uhr hätte er seinen Wagen stehen lassen dürfen – dafür hatte er Fr. 5.– gezahlt. Als aber das Kontrollpersonal um 14.11 am Taxometer die Abstellplätze überprüfte, war die Parkzeit bereits abgelaufen.

Was war geschehen? Ein anderer Automobilist hatte die falsche Parkplatznummer gewählt – jene von Hitchman. Er zahlte für eine kürzere Zeitperiode. In solchen Fällen wird die Parkzeit neu berechnet. Tipp: Automobilisten sollten den Parkschein immer aufbewahren, auch wenn er nicht mehr hinter die Frontscheibe gelegt werden muss. Roy Hitchman hatte Glück: Weil er der Polizei den Beleg für die längere Parkdauer vorlegen konnte, musste er die Strafe nicht bezahlen.